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Seit dem Wegfall der
Eigenheimzulage im Jahr 2005 haben es viele
Menschen schwer, sich ihren Traum vom
Eigenheim zu erfüllen. Gerade junge Familien
können jetzt das für die Finanzierung
notwendige Eigenkapital nicht mehr
aufbringen, und schieben daher den Kauf oder
den Bau einer Immobilie immer weiter auf.
Dies hat auch die
Bundesregierung erkannt und fördert jetzt
auch wieder den privaten Wohnungsbau mit
Wohn-Riester, die auch als Eigenheim-Rente
bezeichnet wird. Die Hintergründe für diese
Förderung liegen vor allem in der
Notwendigkeit privater Vorsorge, bei der die
eigene Immobilie eine wichtige Säule ist.
Die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten
Um in den Genuss der staatlichen Förderung
für den Wohnungsbau zu kommen, können
verschiedene Wege genutzt werden. Einer
dieser Wege ist der Abschluss einer
konventionellen Riester-Rentenversicherung.
Die Anlagesummen können hierbei beim
Immobilienkauf aus der Anlage herausgenommen
und in das Vorhaben investiert werden. Im
Vergleich zur bisherigen Regelung kann jetzt
das gesamte angesparte Kapital verfügt
werden, ohne das dies bis zum Rentenbeginn
wieder zurückgezahlt werden muss.
Seit Anfang des Jahres 2009 bieten auch
immer mehr Bausparkassen spezielle
Bauspar-Riesterverträge. Diese
zertifizierten Bausparverträge sind mit
konventionellen Bausparverträgen
vergleichbar, allerdings kann die
Riester-Förderung hier zum Aufbau des
notwendigen Eigenkapitals für die
Finanzierung genutzt werden. In der
Ansparphase wird die Förderung dabei
zusätzlich zu den eignen Einzahlungen als
Guthaben investiert. Ist der Bausparvertrag
dann zuteilungsreif, wird das
Bauspardarlehen von der Bausparkasse
vergeben. Die Riester-Förderung dient in
diesem Stadium dann der schnelleren
Entschuldung, denn die Förderung wird als
Sonderzahlung in den Vertrag eingezahlt.
Sonderzahlungen sind bei Bausparverträgen
jederzeit möglich.
Letztlich besteht seit 2009 auch die
Möglichkeit, die Riester-Förderung direkt in
speziell förderbare Annuitätendarlehen zu
investieren. Dabei werden ebenfalls
Sondertilgungen pro Jahr in Höhe der
staatlichen Förderung eingezahlt, um das
Darlehen schneller zurückführen zu können.
Durch die Sonderzahlungen reduziert sich
sofort der zu zahlende Zinsbetrag. Da die
Monatsrate jedoch konstant bleibt, steigt
der Tilgungsanteil in der Kreditrate,
wodurch weitere Zinsen durch den
Zinseszinseffekt eingespart werden können.
Die staatlichen Zulagen und der
förderberechtigte Personenkreis
Die gesetzlichen Rentenzahlungen werden in
den kommenden Jahren immer unsicherer, vor
allem junge Menschen werden wohl nur noch
eine Grundsicherung erhalten. Aus diesem
Grund kommen gesetzlich rentenversicherte
Menschen seit 2005 in den Genuss der
Riester-Förderung. Auch Selbstständige, die
freiwillig versichert sind, sowie
Arbeitslose, Bezieher von Kranken- und
Elterngeld sowie Beamte können die
Riester-Förderung erhalten. Selbstständige
und Freiberufler hingegen, die nicht in die
gesetzliche Rentenversicherung einzahlen,
sind nicht förderberechtigt. Sie können die
Riester-Förderung nur dann beziehen, wenn
ihr Ehegatte förderberechtigt ist und einen
Riester-Vertrag abgeschlossen hat.
Wer zum
förderberechtigten Personenkreis gehört,
kann die Riester-Förderung jedoch nur dann
erhalten, wenn er mindestens vier Prozent
des Vorjahresbruttoeinkommens in einen
Riester-Vertrag investiert hat. Die
Förderung beträgt dann 154 Euro
Grundförderung, die jeder Inhaber eines
Riester-Vertrages erhält. Daneben erhalten
Eltern die Kinderzulage, die so lange
gezahlt wird, so lange das Kind noch im
Haushalt lebt und kindergeldberechtigt ist.
Die Kinderzulage beträgt aktuell 185 Euro,
für Kinder, die erst 2008 und später geboren
wurden, hat die Bundesregierung die
Förderung sogar auf 300 Euro pro Jahr
festgelegt.
Zu beachten ist dabei, dass die
Eigenheim-Rente nur von Menschen in Anspruch
genommen werden kann, die ihr Haus oder ihre
Eigentumswohnung ab 2008 gebaut oder gekauft
haben. Frühere Anschaffungen sind leider
nicht förderberechtigt.
Informationen zu
Wohnriester:
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