Wohnriester

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Wohnriester

Seit dem Wegfall der Eigenheimzulage im Jahr 2005 haben es viele Menschen schwer, sich ihren Traum vom Eigenheim zu erfüllen. Gerade junge Familien können jetzt das für die Finanzierung notwendige Eigenkapital nicht mehr aufbringen, und schieben daher den Kauf oder den Bau einer Immobilie immer weiter auf.

Dies hat auch die Bundesregierung erkannt und fördert jetzt auch wieder den privaten Wohnungsbau mit Wohn-Riester, die auch als Eigenheim-Rente bezeichnet wird. Die Hintergründe für diese Förderung liegen vor allem in der Notwendigkeit privater Vorsorge, bei der die eigene Immobilie eine wichtige Säule ist.



Die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten


Um in den Genuss der staatlichen Förderung für den Wohnungsbau zu kommen, können verschiedene Wege genutzt werden. Einer dieser Wege ist der Abschluss einer konventionellen Riester-Rentenversicherung. Die Anlagesummen können hierbei beim Immobilienkauf aus der Anlage herausgenommen und in das Vorhaben investiert werden. Im Vergleich zur bisherigen Regelung kann jetzt das gesamte angesparte Kapital verfügt werden, ohne das dies bis zum Rentenbeginn wieder zurückgezahlt werden muss.


Seit Anfang des Jahres 2009 bieten auch immer mehr Bausparkassen spezielle Bauspar-Riesterverträge. Diese zertifizierten Bausparverträge sind mit konventionellen Bausparverträgen vergleichbar, allerdings kann die Riester-Förderung hier zum Aufbau des notwendigen Eigenkapitals für die Finanzierung genutzt werden. In der Ansparphase wird die Förderung dabei zusätzlich zu den eignen Einzahlungen als Guthaben investiert. Ist der Bausparvertrag dann zuteilungsreif, wird das Bauspardarlehen von der Bausparkasse vergeben. Die Riester-Förderung dient in diesem Stadium dann der schnelleren Entschuldung, denn die Förderung wird als Sonderzahlung in den Vertrag eingezahlt. Sonderzahlungen sind bei Bausparverträgen jederzeit möglich.

 


Letztlich besteht seit 2009 auch die Möglichkeit, die Riester-Förderung direkt in speziell förderbare Annuitätendarlehen zu investieren. Dabei werden ebenfalls Sondertilgungen pro Jahr in Höhe der staatlichen Förderung eingezahlt, um das Darlehen schneller zurückführen zu können. Durch die Sonderzahlungen reduziert sich sofort der zu zahlende Zinsbetrag. Da die Monatsrate jedoch konstant bleibt, steigt der Tilgungsanteil in der Kreditrate, wodurch weitere Zinsen durch den Zinseszinseffekt eingespart werden können.



Die staatlichen Zulagen und der förderberechtigte Personenkreis


Die gesetzlichen Rentenzahlungen werden in den kommenden Jahren immer unsicherer, vor allem junge Menschen werden wohl nur noch eine Grundsicherung erhalten. Aus diesem Grund kommen gesetzlich rentenversicherte Menschen seit 2005 in den Genuss der Riester-Förderung. Auch Selbstständige, die freiwillig versichert sind, sowie Arbeitslose, Bezieher von Kranken- und Elterngeld sowie Beamte können die Riester-Förderung erhalten. Selbstständige und Freiberufler hingegen, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, sind nicht förderberechtigt. Sie können die Riester-Förderung nur dann beziehen, wenn ihr Ehegatte förderberechtigt ist und einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat.
 

 

Wer zum förderberechtigten Personenkreis gehört, kann die Riester-Förderung jedoch nur dann erhalten, wenn er mindestens vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens in einen Riester-Vertrag investiert hat. Die Förderung beträgt dann 154 Euro Grundförderung, die jeder Inhaber eines Riester-Vertrages erhält. Daneben erhalten Eltern die Kinderzulage, die so lange gezahlt wird, so lange das Kind noch im Haushalt lebt und kindergeldberechtigt ist. Die Kinderzulage beträgt aktuell 185 Euro, für Kinder, die erst 2008 und später geboren wurden, hat die Bundesregierung die Förderung sogar auf 300 Euro pro Jahr festgelegt.


Zu beachten ist dabei, dass die Eigenheim-Rente nur von Menschen in Anspruch genommen werden kann, die ihr Haus oder ihre Eigentumswohnung ab 2008 gebaut oder gekauft haben. Frühere Anschaffungen sind leider nicht förderberechtigt.

 

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