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Tipps zur Immobilienvermietung

Um eine Immobilie zu einer rentablen Geldanlage werden zu lassen, müssen verschiedene Punkte beachtet werden. Wichtig ist dabei in erster Linie die Gestaltung des Mietverhältnisses, was der Immobilieneigentümer maßgeblich beeinflussen kann. Dabei sollten die wichtigsten Rechte und Pflichten eines Immobilienbesitzers sowie eines Vermieters bekannt sein.
 


Die Rechte des Vermieters


Grundsätzlich ist es dem Vermieter natürlich untersagt, einfach in die Wohnung seines Mieters einzudringen, schließlich steht dem Mieter das vertragliche Hausrecht zu. Zeit der Mieter jedoch eine Mangel an, darf der Vermieter diesen ansehen und beurteilen. Der Mieter muss zu diesem Besichtigungstermin seine Wohnung zur Verfügung stellen. Gleichzeitig hat der Vermieter das Recht, die Wohnung zu betreten, wenn er vertragswidriges Verhalten seines Mieters fürchtet. Soll die Wohnung einmal verkauft oder aber aufgrund einer Kündigung neu vermietet werden, steht dem Vermieter ebenfalls ein Besichtigungsrecht zu.
 

Ein weiteres Recht des Vermieters ist die Kündigung des Mietvertrags bei berechtigtem Eigeninteresse. Dies ist dann gegeben, wenn der Vermieter selbst oder eine zu seinem Hausstand gehörende Person in die Wohnung einziehen wird. Der Wunsch zum Bezug der Wohnung ist für die außerordentliche Kündigung jedoch nicht ausreichend, vielmehr muss ein weiterer Grund, beispielsweise die Trennung vom Ehepartner, vorliegen.
 


Der Mietvertrag


Der Mietvertrag ist das wichtigste Schriftstück zwischen Mieter und Vermieter, denn er regelt die Rechten, die Pflichten und auch die Höhe des Mietzinses. Der Erstellung des Vertrages sollte daher große Aufmerksamkeit gewidmet werden.
Bei den Mietverträgen unterscheidet man grundsätzlich den Zeitmietvertrag, den Staffelmietvertrag sowie den unbefristeten Mietvertrag. Wird der Zeitmietvertrag, wie der Name schon vermuten lässt, nur auf Zeit geschlossen, gilt der unbefristete Mietvertrag mit den gesetzlichen Kündigungsfristen. Im Staffelmietvertrag hingegen ist eine jährliche Steigerung der Miethöhe eingeschlossen, die je nach Vereinbarung um einen bestimmten Geldbetrag oder aber einen Prozentsatz erhöht wird.
Eine der wichtigsten Fragen von Vermietern ist die angemessene Höhe des Mietzinses.

 

Dieser sollte natürlich nicht zu niedrig sein, ein zu hoher Mietzins jedoch würde potenzielle Mieter abschrecken. Der Mietspiegel der Stadt gibt hier einen ersten Anhaltspunkt. Wichtig ist zu wissen, dass eine spätere Anhebung des Mietzinses an strenge Regelungen, genauer gesagt an das Gesetz zur Regelung der Miethöhe, gebunden ist. Demnach müssen Mieterhöhungen schriftlich angezeigt und begründet werden. Der Mieter hat hierbei jedoch das Recht, der Mieterhöhung zu widersprechen, ihm steht daraufhin ein Kündigungsrecht zu. Wird die Wohnung oder das Haus jedoch modernisiert, kann die Miete erhöht werden, und zwar um bis zu 11%.

 

In jedem Mietvertrag sollte außerdem eine Kaution vereinbart werden. Mit dieser Geldsumme können Vermieter eventuelle Mietrückstände ausgleichen oder die Wohnung beim Auszug der Mieter, sofern diese keine Renovierung vorgenommen haben, wieder herrichten.

Die Höhe der Kaution sollte in angemessenem Verhältnis zur Miethöhe stehen, in der Regel wird die dreifache Kaltmiete hinterlegt.
Viele Mietverträge enthalten weiterhin Klauseln, dass Mieter in regelmäßigen Abständen Schönheitsreparaturen durchführen müssen.

 

Hierzu gehört nach allgemeiner Auffassung das Streichen und Tapezieren der Wände sowie der Fenster und Türen, oftmals wird auch der Austausch der Bodenbeläge gefordert. Definitive Rechtsregeln gibt es jedoch nicht. Grundsätzlich sollte beachtet werden, dass der Mieter durch diese Klauseln nicht zu stark benachteiligt wird, denn die könnte rechtliche Folgen haben. Die Fristen und die Art der Schönheitsreparaturen sollten gemeinsam mit dem Mieter besprochen werden.


Zu den wesentlichen Pflichten eines Vermieters aus dem Mietvertrag gehört die Bereitstellung der Mietsache, und zwar mängelfrei. Sind jedoch Mängel vorhanden, hat der Mieter ein Recht auf Mietminderung, die Höhe richtet sich nach dem Maße der Beeinträchtigung. Hat der Mieter einen Mangel verursacht, muss er für diesen einstehen.

 

Informationen zur Vermietung von Immobilien: