Im Zusammenhang mit dem
Kauf einer Immobilie treten immer wieder
verschiedene Begriffe auf. Daher sollten
sich Immobilienkäufer vor dem Kauf einen
Überblick über die relevanten rechtlichen
Grundlagen verschaffen. So ist es
beispielsweise möglich, ein Haus besser
bewerten und einschätzen zu können. Auch
können so Fallstricke, die beim
Immobilienkauf lauern, leichter erkannt
werden.
Fachbegriffe im Zusammenhang mit dem
Grundbuch
Das Grundbuch selbst ist das Schriftstück,
in dem der Eigentümer des Grundbuches sowie
die Größe und die Nutzungsart der Immobilie
verzeichnet sind. Die Führung des
Grundbuches übernimmt das Amtsgericht, in
dem die Immobilie steht. Neben den
Eigentümern sind im Grundbuch aber auch
Lasten und Beschränkungen eingetragen, die
den Wert der Immobilie mitunter
beeinträchtigen können. Diese Lasten sind in
der zweiten Abteilung des Grundbuches
eingetragen, in der dritten Abteilung
hingegen finden sich die Grundpfandrechte
wie beispielsweise Grundschulden, die als
Sicherheit für Kredite dienen.
Zu den Lasten in der zweiten Abteilung des
Grundbuches gehören beispielsweise die
Grunddienstbarkeiten oder Nießbrauchrechte.
Sie gewähren einem anderen Menschen ein
bestimmtes Recht im Zusammenhang mit dem
Grundstück. Dies kann ein lebenslanges
Wohnrecht sein, das den Wert des Hauses
dramatisch reduziert bzw. das Haus mitunter
sogar unverkäuflich werden lässt. Auch die
Zahlung einer lebenslangen Miete kann zu
diesen Belastungen gehören.
Fachbegriffe im Zusammenhang mit dem Kauf
des Grundstücks
Wird ein Grundstück käuflich erworben, muss
hierzu ein Kaufvertrag geschlossen werden.
Um diesen rechtskräftig werden zu lassen,
muss ein Notar diesen Kaufvertrag aufsetzen
und beurkunden. Dieser Kaufvertrag
beinhaltet den Kaufpreis sowie die
eventuelle Übernahme von Verbindlichkeiten.
Direkt nach dem Abschluss des Kaufvertrages
wird dann die Auflassungsvormerkung im
Grundbuch eingetragen.
Diese bestätigt zwar
noch nicht den Eigentumsübergang, sie ist
jedoch die Erklärung dafür, dass man sich
über den Kaufvertrag geeinigt hat. Steht die
Auflassungsvormerkung einmal im Grundbuch,
kann das Grundstück nicht mehr an einen
anderen Interessenten verkauft werden. Der
Notar ist in Deutschland eine Person, die
neutrale Verträge zwischen zwei Parteien
erstellt. Seine Gebühren sind in der
Gebührenordnung für Notare geregelt.
Immer
mehr Menschen nutzen auch die Möglichkeit,
ein Haus im Rahmen des Erbbaurechts zu
erwerben. Hierbei wird das Grundstück für
einen Zeitraum von 99 Jahren an den neuen
Eigentümer überschrieben, der hierfür eine
Art Miete bezahlt. Erbbaurechte werden
beispielsweise von Städten und Gemeinden,
aber auch von Kirchen vergeben.
Bevor ein Grundstück oder ein Haus verkauft
wird, muss immer auch das Vorkaufsrecht
geprüft werden. Diese wäre, sofern
vorhanden, in der zweiten Abteilung des
Grundbuches eingetragen. Sofern ein
Vorkaufsrecht besteht, muss diese Person vor
dem Verkauf gefragt werden.
Daneben gibt es
auch gesetzliche Vorkaufsrechte wie etwa die
der Gemeinde. Diese sind im Baugesetzbuch
geregelt. Die vorhandenen Vorkaufsrechte
werden vom Notar geprüft. Erst nachdem die
Vorkaufsberechtigten abgelehnt haben, wird
die Immobilie schließlich verkauft.
Wird eine Immobilie oder ein Grundstück
gekauft, fällt Grunderwerbssteuer an. Diese
beträgt in Deutschland derzeit 3,5% des
Kaufpreises.
Die Grunderwerbssteuer ist an
das zuständige Finanzamt zu richten. Wurde
sie vollständig bezahlt, wird eine so
genannte Unbedenklichkeitsbescheinigung
ausgestellt. Mit ihr ist es jetzt möglich,
den Kauf des Grundstückes ins Grundbuch
einzutragen und somit zu vollziehen. Ohne
diese Unbedenklichkeitsbescheinigung ist die
Umschreibung im Grundbuch nicht möglich.
Informationen zu
rechtlichen Grundlagen:
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