Recht und Immobilie

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Rechtliche Grundlagen beim Immobilienkauf

Im Zusammenhang mit dem Kauf einer Immobilie treten immer wieder verschiedene Begriffe auf. Daher sollten sich Immobilienkäufer vor dem Kauf einen Überblick über die relevanten rechtlichen Grundlagen verschaffen. So ist es beispielsweise möglich, ein Haus besser bewerten und einschätzen zu können. Auch können so Fallstricke, die beim Immobilienkauf lauern, leichter erkannt werden.
 


Fachbegriffe im Zusammenhang mit dem Grundbuch


Das Grundbuch selbst ist das Schriftstück, in dem der Eigentümer des Grundbuches sowie die Größe und die Nutzungsart der Immobilie verzeichnet sind. Die Führung des Grundbuches übernimmt das Amtsgericht, in dem die Immobilie steht. Neben den Eigentümern sind im Grundbuch aber auch Lasten und Beschränkungen eingetragen, die den Wert der Immobilie mitunter beeinträchtigen können. Diese Lasten sind in der zweiten Abteilung des Grundbuches eingetragen, in der dritten Abteilung hingegen finden sich die Grundpfandrechte wie beispielsweise Grundschulden, die als Sicherheit für Kredite dienen.

 

 
Zu den Lasten in der zweiten Abteilung des Grundbuches gehören beispielsweise die Grunddienstbarkeiten oder Nießbrauchrechte. Sie gewähren einem anderen Menschen ein bestimmtes Recht im Zusammenhang mit dem Grundstück. Dies kann ein lebenslanges Wohnrecht sein, das den Wert des Hauses dramatisch reduziert bzw. das Haus mitunter sogar unverkäuflich werden lässt. Auch die Zahlung einer lebenslangen Miete kann zu diesen Belastungen gehören.



Fachbegriffe im Zusammenhang mit dem Kauf des Grundstücks


Wird ein Grundstück käuflich erworben, muss hierzu ein Kaufvertrag geschlossen werden. Um diesen rechtskräftig werden zu lassen, muss ein Notar diesen Kaufvertrag aufsetzen und beurkunden. Dieser Kaufvertrag beinhaltet den Kaufpreis sowie die eventuelle Übernahme von Verbindlichkeiten. Direkt nach dem Abschluss des Kaufvertrages wird dann die Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen.

Diese bestätigt zwar noch nicht den Eigentumsübergang, sie ist jedoch die Erklärung dafür, dass man sich über den Kaufvertrag geeinigt hat. Steht die Auflassungsvormerkung einmal im Grundbuch, kann das Grundstück nicht mehr an einen anderen Interessenten verkauft werden. Der Notar ist in Deutschland eine Person, die neutrale Verträge zwischen zwei Parteien erstellt. Seine Gebühren sind in der Gebührenordnung für Notare geregelt.

Immer mehr Menschen nutzen auch die Möglichkeit, ein Haus im Rahmen des Erbbaurechts zu erwerben. Hierbei wird das Grundstück für einen Zeitraum von 99 Jahren an den neuen Eigentümer überschrieben, der hierfür eine Art Miete bezahlt. Erbbaurechte werden beispielsweise von Städten und Gemeinden, aber auch von Kirchen vergeben.


Bevor ein Grundstück oder ein Haus verkauft wird, muss immer auch das Vorkaufsrecht geprüft werden. Diese wäre, sofern vorhanden, in der zweiten Abteilung des Grundbuches eingetragen. Sofern ein Vorkaufsrecht besteht, muss diese Person vor dem Verkauf gefragt werden.

Daneben gibt es auch gesetzliche Vorkaufsrechte wie etwa die der Gemeinde. Diese sind im Baugesetzbuch geregelt. Die vorhandenen Vorkaufsrechte werden vom Notar geprüft. Erst nachdem die Vorkaufsberechtigten abgelehnt haben, wird die Immobilie schließlich verkauft.
Wird eine Immobilie oder ein Grundstück gekauft, fällt Grunderwerbssteuer an. Diese beträgt in Deutschland derzeit 3,5% des Kaufpreises.

 

Die Grunderwerbssteuer ist an das zuständige Finanzamt zu richten. Wurde sie vollständig bezahlt, wird eine so genannte Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt. Mit ihr ist es jetzt möglich, den Kauf des Grundstückes ins Grundbuch einzutragen und somit zu vollziehen. Ohne diese Unbedenklichkeitsbescheinigung ist die Umschreibung im Grundbuch nicht möglich.

 

Informationen zu rechtlichen Grundlagen: