Immobiliensuche mit Makler

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Immobiliensuche mit Makler

Makler können bei der Suche nach Immobilien oder Grundstücken eine gute Hilfe sein, denn sie kennen den Immobilienmarkt der Region und können so individuell auf die Wünsche ihrer Kunden eingehen. Wie bei der Wahl eines Finanzberaters sollte auch der Immobilienmakler sorgfältig ausgewählt werden. Um sicherzugehen, dass ein Makler wirklich die gewünschten Qualitäten aufweist, können verschiedene Quellen genutzt werden.

Eine dieser Quellen ist natürlich die Mund-zu-Mund-Propaganda, bei der im privaten Kreis über die Makler gesprochen wird. Auch die Erfahrungen von Freunden und Bekannten bei der Suche nach einer Immobilien sollten hinterfragt werden. Daneben kennen vielleicht Geschäftspartner oder Steuerberater, die für den künftigen Immobilienbesitzer tätig sind, geeignete Makler. Letztlich bietet heute auch das Internet zahlreiche Informationsquellen und Möglichkeiten, sich über den einen oder anderen Makler näheren Auskünfte einzuholen.
 


Der Maklervertrag


Wenn ein Makler aktiv werden soll, wird immer zuerst ein Maklervertrag geschlossen. Dieser ist nicht zwingend an die Schriftform gebunden, zum Nachweis der Vereinbarungen sollte er jedoch schriftlich geschlossen werden. Ein schriftlicher Maklervertrag kann zudem bei eventuellen späteren Streitigkeiten oder gar gerichtlichen Auseinandersetzungen helfen.


Damit ein Maklervertrag vollständig ist, sollte er einige wichtige Angaben enthalten. Hierzu gehören zum einen die Objektdaten. So sollten zum einen die gewünschte Anzahl an Zimmern angegeben werden, auch die Größe der gesamten Wohnung sowie eventuell gewünschte Sonderausstattungen sollten im Vertrag fixiert werden. Der Tätigkeitsumfang des Maklers sollte ebenfalls im Vertrag benannt und festgehalten werden. Damit kann sichergestellt sein, dass der Makler nur nach geeigneten Objekten sucht. Neben diesen sehr wichtigen Daten müssen auch die Laufzeit des Maklervertrags und natürlich die Höhe der Vergütung geregelt sein. Letztere ist besonders wichtig, denn Maklerprovisionen können einen nicht unerheblichen Posten der gesamten Finanzierung ausmachen.

 

 Immobilieninteressenten sollten dabei in jedem Fall darauf achten, dass dem Makler kein Alleinauftrag erteilt wird. In diesem Fall wird ausgeschlossen, dass weitere Makler für den Kunden aktiv werden. Die Interessenten sind dann an diesen einen Makler gebunden, und zwar für die Dauer des Maklervertrages.
 


Die Maklerprovision


Wie bereits erwähnt ist die Maklerprovision eine wichtige Größe, wenn es um das Kaufen und Verkaufen von Häusern geht. In der Regel ist die Maklerprovision dann fällig, wenn ein Objekt gekauft und der Kaufvertrag geschlossen wurde. In den meisten Fällen werden dann die Käufer der Immobilie die Maklerprovision übernehmen, die dann in die Finanzierungskosten eingerechnet werden muss. Es gibt aber auch Fälle, in denen die Verkäufer, also die ehemaligen Besitzer der Immobilie, die Maklerprovision übernehmen. Wird der Makler für beide Parteien tätig, kann es auch vorkommen, dass die Provision je zur Hälfte vom Käufer und vom Verkäufer getragen wird. Die Bezahlung der Maklerprovision sollte daher auf jeden Fall im Vertrag fixiert werden.


Die Höhe der Maklerprovision ist grundsätzlich frei verhandelbar. Je nach Größe und Lage des Objekts können zwischen 3-6,6% des Kaufpreises fällig werden.

 

Informationen zu Immobiliensuche mit Makler: