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Makler können bei der
Suche nach Immobilien oder Grundstücken eine
gute Hilfe sein, denn sie kennen den
Immobilienmarkt der Region und können so
individuell auf die Wünsche ihrer Kunden
eingehen. Wie bei der Wahl eines
Finanzberaters sollte auch der
Immobilienmakler sorgfältig ausgewählt
werden. Um sicherzugehen, dass ein Makler
wirklich die gewünschten Qualitäten
aufweist, können verschiedene Quellen
genutzt werden.
Eine dieser Quellen
ist natürlich die Mund-zu-Mund-Propaganda,
bei der im privaten Kreis über die Makler
gesprochen wird. Auch die Erfahrungen von
Freunden und Bekannten bei der Suche nach
einer Immobilien sollten hinterfragt werden.
Daneben kennen vielleicht Geschäftspartner
oder Steuerberater, die für den künftigen
Immobilienbesitzer tätig sind, geeignete
Makler. Letztlich bietet heute auch das
Internet zahlreiche Informationsquellen und
Möglichkeiten, sich über den einen oder
anderen Makler näheren Auskünfte einzuholen.
Der Maklervertrag
Wenn ein Makler aktiv werden soll, wird
immer zuerst ein Maklervertrag geschlossen.
Dieser ist nicht zwingend an die Schriftform
gebunden, zum Nachweis der Vereinbarungen
sollte er jedoch schriftlich geschlossen
werden. Ein schriftlicher Maklervertrag kann
zudem bei eventuellen späteren
Streitigkeiten oder gar gerichtlichen
Auseinandersetzungen helfen.
Damit ein Maklervertrag vollständig ist,
sollte er einige wichtige Angaben enthalten.
Hierzu gehören zum einen die Objektdaten. So
sollten zum einen die gewünschte Anzahl an
Zimmern angegeben werden, auch die Größe der
gesamten Wohnung sowie eventuell gewünschte
Sonderausstattungen sollten im Vertrag
fixiert werden. Der Tätigkeitsumfang des
Maklers sollte ebenfalls im Vertrag benannt
und festgehalten werden. Damit kann
sichergestellt sein, dass der Makler nur
nach geeigneten Objekten sucht. Neben diesen
sehr wichtigen Daten müssen auch die
Laufzeit des Maklervertrags und natürlich
die Höhe der Vergütung geregelt sein.
Letztere ist besonders wichtig, denn
Maklerprovisionen können einen nicht
unerheblichen Posten der gesamten
Finanzierung ausmachen.
Immobilieninteressenten
sollten dabei in jedem Fall darauf achten,
dass dem Makler kein Alleinauftrag erteilt
wird. In diesem Fall wird ausgeschlossen,
dass weitere Makler für den Kunden aktiv
werden. Die Interessenten sind dann an
diesen einen Makler gebunden, und zwar für
die Dauer des Maklervertrages.
Die Maklerprovision
Wie bereits erwähnt ist die Maklerprovision
eine wichtige Größe, wenn es um das Kaufen
und Verkaufen von Häusern geht. In der Regel
ist die Maklerprovision dann fällig, wenn
ein Objekt gekauft und der Kaufvertrag
geschlossen wurde. In den meisten Fällen
werden dann die Käufer der Immobilie die
Maklerprovision übernehmen, die dann in die
Finanzierungskosten eingerechnet werden
muss. Es gibt aber auch Fälle, in denen die
Verkäufer, also die ehemaligen Besitzer der
Immobilie, die Maklerprovision übernehmen.
Wird der Makler für beide Parteien tätig,
kann es auch vorkommen, dass die Provision
je zur Hälfte vom Käufer und vom Verkäufer
getragen wird. Die Bezahlung der
Maklerprovision sollte daher auf jeden Fall
im Vertrag fixiert werden.
Die Höhe der Maklerprovision ist
grundsätzlich frei
verhandelbar. Je nach Größe und Lage des
Objekts können zwischen 3-6,6% des
Kaufpreises fällig werden.
Informationen zu
Immobiliensuche mit Makler:
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