Energieausweis

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Energieausweis

Umweltschutz wird in der heutigen Zeit immer wichtiger. Dies gilt nicht nur beim CO2-Ausstoß von Kraftfahrzeugen, sondern auch beim Energiebedarf von Häusern. Je geringer der Energiebedarf pro Quadratmeter Wohnfläche ist, desto niedriger ist der Bedarf an Heizkosten und somit der Ausstoß an CO2.

In der Energieeinsparverordnung von 2007 (kurz EnEV 2007) ist der neue Energieausweis näher geregelt. Mit ihm werden die EU-Gebäuderichtlinien sowie die Gesamteffizienz von Gebäuden nach Europäischen Recht geregelt.



Der Energieausweis


Der Energieausweis ist ein Dokument, welches die Höher der künftigen Energiekosten eines Gebäudes wiedergibt. Mit diesen Daten können Hausbesitzer somit einfach und schnell die zu erwartenden Nebenkosten kalkulieren. Neben dieser Information erhalten Eigentümer von Immobilien über den Energieausweis zudem Empfehlungen, wie durch Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen das Gebäude energieeffizienter werden kann. Durch nur wenige Umbaumaßnahmen ist es dann möglich, 30-50% der Energiekosten einzusparen, wodurch viele Maßnahmen bereits nach kurzer Zeit amortisiert sind.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau bietet zudem zinsgünstige Darlehen für Menschen, die durch Modernisierungsmaßnahmen Energie einsparen wollen.


Immobilienbesitzer, die ihr Haus nicht vermieten oder verkaufen möchte, können den Energieausweis aus eigenen Wünschen von einem Energiefachmann erstellen lassen. Mit diesen Daten kann dann die Energieeffizienz des Hauses verbessert und die jährlichen Nebenkosten eingespart werden.


Deutlich wichtiger ist der Energieausweis jedoch für Mieter oder Käufer von Immobilien. Durch die Daten im Ausweis ist es jetzt auch ohne Baussachverstand möglich, den Energieverbrauch eines Hauses einschätzen zu können und verschiedene Objekte miteinander zu vergleichen. Wurde der Energieausweis einmal ausgestellt, gilt er für einen Zeitraum von zehn Jahren, erst dann muss er erneuert werden.



Die Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises


Der Energieausweis wurde bereits im Juli 2008 in allen EU-Ländern eingeführt. Die Einführung erfolgte jedoch noch nicht flächendeckend, für die Einführung gelten je nach Alter des Hauses unterschiedliche Fristen.
Besitzer von Wohnimmobilien, deren Baujahr vor dem Jahr 1965 liegt, müssen bereits seit Juli 2008 einen Energieausweis vorlegen, wenn die Immobilie verpachtet, vermietet oder verkauft werden soll. Für alle übrigen Wohnhäuser gilt die Ausweispflicht erst seit dem 01. Januar 2009. Für Nicht-Wohngebäude hingegen gilt die Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises erst ab dem 01. Juli 2009.

 

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