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Umweltschutz wird in der
heutigen Zeit immer wichtiger. Dies gilt
nicht nur beim CO2-Ausstoß von
Kraftfahrzeugen, sondern auch beim
Energiebedarf von Häusern. Je geringer der
Energiebedarf pro Quadratmeter Wohnfläche
ist, desto niedriger ist der Bedarf an
Heizkosten und somit der Ausstoß an CO2.
In der
Energieeinsparverordnung von 2007 (kurz EnEV
2007) ist der neue Energieausweis näher
geregelt. Mit ihm werden die
EU-Gebäuderichtlinien sowie die
Gesamteffizienz von Gebäuden nach
Europäischen Recht geregelt.
Der Energieausweis
Der Energieausweis ist ein Dokument, welches
die Höher der künftigen Energiekosten eines
Gebäudes wiedergibt. Mit diesen Daten können
Hausbesitzer somit einfach und schnell die
zu erwartenden Nebenkosten kalkulieren.
Neben dieser Information erhalten Eigentümer
von Immobilien über den Energieausweis zudem
Empfehlungen, wie durch Modernisierungs-
oder Sanierungsmaßnahmen das Gebäude
energieeffizienter werden kann. Durch nur
wenige Umbaumaßnahmen ist es dann möglich,
30-50% der Energiekosten einzusparen,
wodurch viele Maßnahmen bereits nach kurzer
Zeit amortisiert sind.
Die Kreditanstalt für
Wiederaufbau bietet zudem zinsgünstige
Darlehen für Menschen, die durch
Modernisierungsmaßnahmen Energie einsparen
wollen.
Immobilienbesitzer, die ihr Haus nicht
vermieten oder verkaufen möchte, können den
Energieausweis aus eigenen Wünschen von
einem Energiefachmann erstellen lassen. Mit
diesen Daten kann dann die Energieeffizienz
des Hauses verbessert und die jährlichen
Nebenkosten eingespart werden.
Deutlich wichtiger ist der Energieausweis
jedoch für Mieter oder Käufer von
Immobilien. Durch die Daten im Ausweis ist
es jetzt auch ohne Baussachverstand möglich,
den Energieverbrauch eines Hauses
einschätzen zu können und verschiedene
Objekte miteinander zu vergleichen. Wurde
der Energieausweis einmal ausgestellt, gilt
er für einen Zeitraum von zehn Jahren, erst
dann muss er erneuert werden.
Die Pflicht zur Erstellung eines
Energieausweises
Der Energieausweis wurde bereits im Juli
2008 in allen EU-Ländern eingeführt. Die
Einführung erfolgte jedoch noch nicht
flächendeckend, für die Einführung gelten je
nach Alter des Hauses unterschiedliche
Fristen.
Besitzer von Wohnimmobilien, deren Baujahr
vor dem Jahr 1965 liegt, müssen bereits seit
Juli 2008 einen Energieausweis vorlegen,
wenn die Immobilie verpachtet, vermietet
oder verkauft werden soll. Für alle übrigen
Wohnhäuser gilt die Ausweispflicht erst seit
dem 01. Januar 2009. Für Nicht-Wohngebäude
hingegen gilt die Pflicht zur Erstellung
eines Energieausweises erst ab dem 01. Juli
2009.
weitere Informationen
zum Energieausweis :
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